Berufsbild

  • Die Person des/der MediatorIn muss von allen Konfliktparteien akzeptiert und respektiert werden. Es muss sich um eine Person handeln, die das Vertrauen der Streitparteien genießt bzw. sich er wirbt und deren Kompetenz nicht bestritten wird.
  • MediatorInnen sollen kein eigenes Interesse an einem bestimmten Konfliktausgang haben. Sie sollen in diesem Sinne neutral und unparteiisch sein. Sie setzten sich aber für die Interessen und Belange aller Konfliktparteien ein. In diesem Sinne sind sie allparteilich.
  • MediatorInnen bewerten oder urteilen nicht. Sie nehmen alle Interessen, Standpunkte und Gefühle ernst.
  • MediatorInnen sind für den Verlauf des Mediationsgespräches verantwortlich, die KontrahentInnen für den Inhalt. Die Lösungen werden nicht von den MediatorInnen sondern von den Betroffenen erarbeitet.
  • MediatorInnen helfen den Beteiligten, sich über ihre Gefühle und Interessen klar zu werden, und diese verständlich zum Ausdruck zu bringen.
  • MediatorInnen sorgen dafür, dass Machtungleichgewichte ausgeglichen werden, beziehungsweise beim Mediationsprozess nicht zum Tragen kommen.
  • MediatorInnen gehen mit dem Gehörten streng vertraulich um. Insbesondere stehen sie nach Abschluss der Mediation keiner der beiden Konfliktparteien zur Verfügung. Auch werden sie nicht als Zeugen/in oder Gutachter/in in einem eventuellen Rechtsstreit angegeben.
  • MediatorInnen achten darauf, dass keine unrealisierbaren bzw. ungesetzlichen Vereinbarungen getroffen werden.
  • MediatorInnen können das Gespräch von sich aus abbrechen, wenn keine ethisch zu verantwortende Lösung gefunden wird.