Gesetzliche Bestimmungen

Das ZivilrechtsmediatorInnen-Gesetz sieht eine unterschiedliche Lehrgangsdauer basierend auf den Vorkenntnissen aufgrund des Quellenberufes vor.
Daraus ergibt sich folgendes Curriculum unter Berücksichtigung der Vorbildung:


Pflichtmodule

Die Module 1 - 7 sind von allen AusbildungskandidatInnen zu absolvieren.


Zusatzmodule

  1. RechtsanwätIn, NotarIn, RichterIn, StaatsanwältIn, JuristIn der Finanzprokuratur, jeweils ab Ablegung der Berufsprüfung; HochschulleherIn aus einem juristischen Fach
    • Modul A
    • Modul D (1 Tag)

  2. WirtschaftstreuhänderIn, UnternehmensberaterIn, ZiviltechnikerIn, jeweils ab Berufsprüfung und HochschullehrerIn aus einem einschlägigen Fach
    • Modul A
    • Modul D (1 Tag)

  3. PsychotherapeutIn, klinische PsychologIn, GesundheitspsychologIn jeweils ab Eintragung, Lebens- und SozialberaterIn, SozialarbeiterIn mit mindestens 3 Jahren Berufspraxis
    • Modul C
    • Modul D

  4. All jene, die keiner der oben genannten Berufsgruppen angehören bzw. die noch keine 3-jährige Berufspraxis absolviert haben.
    • Modul A
    • Modul B
    • Modul C
    • Modul D